2016, Februar:
In der Stadtverordnetenversammlung am 15.2.2016 wurde es abgelehnt, eine Kehrmaschine anzuschaffen. Wir halten es für sinnvoller, dass die Bürger vor Ihren Grundstücken und Häusern selbst zum Besen greifen. Eigentümer und Mieter sind dazu verpflichtet, wöchentlich eine Reinigung durchzuführen. Wo das nicht erledigt wird, soll das Ordnungsamt mahnen und gegen diese Ordnungswidrigkeiten Maßnahmen einleiten (unser GRÜNEN-Antrag 2015).
2015, 7 Juli:
DANKE für die tolle gemeinsame Aktion! Die Bewohner der Brunnenstraße sind mit gutem Beispiel voran gegangen und haben Berge von Dreck zusammengefegt und entsorgt, der sich angesammelt hatte. Wir freuen uns sehr, dass die Brunnenstraße – die Bad Schwalbacher Fußgängerzone und frisch sanierte Vorzeigestraße – damit nun wieder einen saubereren Eindruck macht!
Obwohl die Bad Schwalbacher Satzungen eine wöchentliche Reinigung vorschreiben, ist das leider nicht überall so. Wer mit offenen Augen durch unsere Stadt geht, dem wird es auffallen:
Unser Dreck und alle Schmuddel-Ecken sind selbstverschuldet! Daher unser GRÜNEN-Antrag zur nächsten Stadtverordnetenversammlung:
Die STVV beauftragt den Magistrat bzw. die Stadtverwaltung dafür Sorge zu tragen, dass die Satzung zur Straßenreinigung und die Bausatzung von allen Bürgern in der Kernstadt und in den Stadtteilen eingehalten werden. Innerhalb von 6 Monaten ist der STVV über die erfolgten Maßnahmen und die Ergebnisse Bericht zu erstatten.