Antrag zu TOP 10 der STVV am 10.02.2020 – „Hier perlt Natur“

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

wir bitten darum, über folgenden Antrag abstimmen lassen:

Der Antrag des Magistrats wird bis zur Klärung der in der Vorlage genannten offenen Fragen vertagt.“

Begründung:

Das Engagement der Leitbild-Arbeitsgruppe soll durch die Vertagung nicht geschmälert werden. Neben Arbeitsaufwand und Kreativität loben wir auch die Bereitschaft, das Motto beim Patentamt kostenpflichtig anzumelden.

Uns erscheint es jedoch wichtig, vor(!) einer Entscheidung zu klären, ob das Motto „Natur erleben – natürlich leben“ parallel verwendet werden soll und wie hoch Aufwand und Kosten für Zielgruppenanalyse und Werbestrategie wären.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Langkowski

Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 09.2019 an den Magistrat nach § 17 GO

zum Vereinshaus, Bahnhofstraße 39a und den dort ab 01.01.2020 geltenden neuen Nutzungsbedingungen

Sehr geehrte Frau Neugebauer,

wir bitten um Aufnahme der folgenden mehrteiligen Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung:

Zum 01.01.2020 sollen für die Nutzung des Vereinshauses neue Nutzungsbedingungen gelten. Nach deren Lektüre in Verbindung mit den weiteren an die Nutzer verschickten Dokumenten (Haus- und Benutzungsordnung sowie Nutzungsvertrag) ergeben sich einige Nachfragen, um deren Beantwortung wir bitten:

1.) Welches Amt in der Stadtverwaltung zeichnet für die inhaltliche sowie redaktionelle Ausarbeitung der genannten Dokumente verantwortlich? Welchem Amt obliegt die Kommunikation mit den Dauernutzern hinsichtlich der Einführung der neuen Nutzungsbedingungen? Wurde vor dem Versand der Unterlagen an die Dauernutzer der Einrichtung mit diesen persönlich, d.h. auch telefonisch, Kontakt aufgenommen?

2.) Im Vertragstext ist auch die Möglichkeit der gewerblichen Nutzung angesprochen, in den Raumnutzungsbedingungen ist diese grundsätzlich ausgeschlossen. Ist es die Absicht des Magistrats, die Räumlichkeiten künftig auch für gewerbliche Zwecke zu vermieten? Wurden die Räumlichkeiten in den Jahren 2017-2019 gewerblich, für private Veranstaltungen und/ oder für betriebsinterne Veranstaltungen genutzt, wenn ja, wie oft und zu welchen Konditionen?

3.) In § 5 der Raumnutzungsbedingungen sind die Nutzungsentgelte geregelt. Handelt es sich bei der angegebenen „Stunde“ um 60 Minuten oder um eine Übungs-/ Kurseinheit, etc.?

4.) Warum sind laut Haus- und Benutzungsordnung die Durchführung von Vereins- und Weihnachtsfeiern als „Vergnügungsveranstaltungen“ klassifiziert und somit in den Räumlichkeiten nicht zulässig?

5.) Vertragstext und Raumnutzungsbedingungen harmonieren inhaltlich nicht miteinander. Woraus erklärt sich das? Warum fehlen unter den Raumnutzungsbedingungen das Datum der Beschlussfassung durch den Magistrat und eine Unterschrift des Bürgermeisters?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Peter Neugebauer

Anfrage zur Stadtverordnetenverammlung am 09.12.2019 an den Magistrat

zur Standsicherheitsprüfungen der Laternenmasten

in der Kernstadt

Sehr geehrte Frau Neugebauer,

wir bitten um Aufnahme der folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung:

Sind bei der im Frühjahr 2019 stattgehabten Standsicherheitsprüfung der Laternenmasten im Bereich der Adolfstraße Mängel festgestellt worden, die einen Austausch von Laternenmasten notwendig machen?“

Mit freundlichen Grüßen

gez. Peter Neugebauer

ANTRÄGE ZUR STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG AM

28.10.2019

TOP 18  Antrag zum Tierfriedhof

Der Magistrat soll prüfen, ob und inwiefern sich auf dem Gelände des städtischen Friedhofes in der Kernstadt ein Tierfriedhof, bzw. ein Bestattungsfeld für Haustiere einrichten lässt.

Alternativ sollen andere Flächen in die Prüfung einbezogen werden.“

Begründung:

Der wachsenden Anzahl der haustierbesitzenden Bürgerinnen und Bürger muss auch im Hinblick auf die vielfach gewünschte Tierbestattung Rechnung getragen werden. Die nächsten Möglichkeiten zur Tierbestattung befinden sich unserer Kenntnis zufolge in Idstein und Mainz.

Die Einrichtung eines Bereichs für Tierbestattungen auf dem städtischen Friedhof scheint uns aus rein baupraktischen Gesichtspunkten möglich. Vielmehr ist unseres Erachtens zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen gegeben wären, bzw. ob und wie diese herbeigeführt werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Langkowski

TOP 19 Antrag zu

Blühflächen auf städtischen Flächen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat zu beauftragen

1.) zu prüfen, ob es mit den wasserschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist, auf den eingezäunten Flächen um die Hochbehälter und Wassergewinnungsanlagen sowie an den offenen Regenrückhaltebecken Blühflächen mit einheimischen Wildpflanzen anzulegen,

2.) sofern keine wasserschutzrechtlichen Bedenken entgegenstehen, im kommenden Frühjahr durch den Bauhof standorttypische Wildpflanzensamen auf den unter 1.) genannten Flächen auszubringen. Diese Flächen sollen dann nur einmal jährlich, nach der Blüte und Samenbildung, gemäht werden,

3.) zu prüfen, welche weiteren städtischen Flächen (z.B. auf Friedhöfen) sich zur Anlage von Blühstreifen eignen. Entsprechende Vorschläge sind auch in Absprache mit den Ortsbeiräten und / oder sachkundigen Bürgern zu machen.“

Begründung: Im Hinblick auf die in erschreckendem Ausmaß abnehmende Zahl von Wildpflanzen in der Landschaft und der damit einhergehenden Verarmung der Artenvielfalt bei Pflanzen und Insekten ist es dringend geboten, anderweitig nicht benötigte Flächen für eine Besiedlung mit Wild- und Blühpflanzen bereitzustellen. Dafür erscheinen die Flächen von Hochbehältern, die derzeit mehrfach im Jahr vom Bauhof gemäht werden, besonders geeignet. Nicht nur Wildpflanzen, sondern auch Insekten, bodenbrütende Vogelarten und andere Kleintiere können dort ein Rückzugsgebiet finden.

Ein weiterer Vorteil einer solchen naturgerechten Bewirtschaftung ist zudem die Arbeitsersparnis für den Bauhof. Nach der einmaligen Anlage müssen die Flächen nur noch einmal pro Jahr gemäht werden. Um die Akzeptanz für eine solche Bewirtschaftung bei den Bürgern zu erhöhen, sollte die Maßnahme zudem durch eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.

Als Anschauungsfläche für eine gelungene Ausbringung von Wildpflanzensamen auf öffentlicher Fläche kann der wegebegleitende Hang zwischen Kurparkallee und Parkstraße im Menzebachtal dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Langkowski

Stadtverordnete

„Gutes Potential für Biosphärenregion“

 

Umweltministerin stellt Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor

Heute fand im Umweltministerium eine Informationsveranstaltung zu einer möglichen Biosphärenregion für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landräte der Landkreise Rheingau-Taunus, Main-Taunus und der Stadt Wiesbaden statt. Vorgestellt wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für eine Biosphärenregion.

„Die Machbarkeitsstudie sieht ein gutes Potential für eine Biosphärenregion in den Landkreisen Rheingau-Taunus, Main-Taunus und der Stadt Wiesbaden. Unsere frühzeitige, enge und kooperative Zusammenarbeit hat bereits jetzt gezeigt, dass durch Vernetzung und Austausch zukunftsweisende gemeinsame Projekte entstehen können“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz im Anschluss an die Veranstaltung. „Die Entscheidung, wie es weitergeht, liegt in den jeweiligen Kommunen. Die Machbarkeitsstudie dient dabei als Diskussionsgrundlage“, ergänzte Hinz.

Die Studie zeigt auf, dass die Region die formalen Kriterien der UNESCO für eine Anerkennung erfüllen kann und setzt sich mit den Chancen und Bedenken auseinander, die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Wirtschafts-, Sozial- und Naturschutzverbände, der Vereine sowie der Organisationen aus Forschung und Bildung für eine mögliche Biosphärenregion sehen. Die Machbarkeitsprüfung wird nun fertiggestellt und Ende September der Öffentlichkeit vorgestellt.

„Wir haben nun ein weiteres Treffen mit den Kommunen und Landkreisen vereinbart, um noch offene Fragen unter anderem zu möglichen gemeinsamen Projekten und zu dem einzurichtenden Verwaltungsbüro zu klären. Im Anschluss können sie entscheiden, ob die Idee einer Biosphärenregion konkretisiert werden soll und ob sie einen Antrag an die UNESCO aushandeln und ausarbeiten wollen. Wir freuen uns auf die weiterhin kooperative Zusammenarbeit mit den Regionen“, erklärte Hinz. Zum Antrag selbst würden die Kommunen und Kreise ein weiteres Mal ihr Votum abgeben. Der Prüfraum des potentiellen Biosphärengebietes umfasst eine Anzahl von 30 Kommunen, eine Fläche von ca. 125.000 Hektar und einer Bevölkerungszahl von ca. 700.000 Einwohnern mit einer Bevölkerungsdichte von 567 Einwohnern/km².

„UNESCO-Biosphärenregionen sind international anerkannte Modellgebiete für nachhaltige Entwicklung. Dort werden Lösungen gesucht, wie auf Klimaveränderungen, Biodiversitätsverlust bei gleichzeitigem Wohnungsmangel, Infrastruktur- und Verkehrsausbau reagiert werden kann. Biosphärenregionen sind außerdem Lernorte der nachhaltigen Entwicklung. Die Städte und Gemeinden werden durch freiwillige Kooperationen und gemeinsame Projekte besser vernetzt und entwickeln sich gemeinsam weiter“, ergänzte Hinz.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Anfragen und Anträge zur Stadtverordnetenversammlung am 28.8.2019