Um in Bad Schwalbach angesichts leerer Stadtkassen auch zukünftig grundlegende Straßensanierungen finanzieren zu können wurde angeregt, auch hier eine – wie in meisten Kommunen schon vorhandene – Straßenbeitragssatzung einzuführen. Danach werden die Kosten einer Straßensanierung von der Stadt übernommen und dann anteilig – nach einem Schlüssel aufgeteilt – in einem gewissen Prozentsatz an die anliegenden Grundstückseigentümer weiter gegeben. Im Jahr 2009 gab es dazu in der Stadtverordnetenversammlung und im zuständigen Haupt- und Finanz-Ausschuss (HFA) mehrere Sitzungen. Bei der Einführung einer Straßenbeitragssatzung wollte man seitens der Stadtverwaltung der Hessischen Mustersatzung folgen, die für die Berechnung des Anlieger-Anteils die Grundstücksgröße sowie die Bebauung bzw. Bebaubarkeit zugrunde legt.
In Bad Schwalbach ist die Palette der Grundstücksgrößen sehr unterschiedlich. Es gibt in der Kernstadt und in den Stadtteilen neben kleinen und mittleren auch einige sehr große Grundstücke. Wir GRÜNEN haben darauf genauso hingewiesen wie auf die Konsequenzen, die sich daraus ergeben: Bei der vorgesehenen Art der Berechnung nach Grundstücksgröße (in m²) können sich – trotz geringeren laufenden Metern Straßenfront – schnell Beträge im fünfstelligen Bereich ergeben. Wir haben mehrfach deutlich darauf hingewiesen, dass wir das für ungerecht halten.
Daher war unser GRÜNEN-Vorschlag, in die Berechnung des Anlieger-Anteils neben der Grundstücksgröße und Bebauung bzw. Bebaubarkeit auch die Länge der Straßenfront mit einzubeziehen.
Wir hielten das für gerechter, doch unser Vorschlag fand leider keine Mehrheit.
Auch die Prozentsätze zur Beteiligung der Grundstückseigentümer sollten aus der Hessischen Mustersatzung übernommen und zugrunde gelegt werden. Danach werden die städtischen Straßen eingeteilt in
– Anliegerstraßen
– innerörtliche Durchgangsstraßen und
– überörtliche Straßen (Bundes-/Kreisstraßen)
Die meisten Straßen in Bad Schwalbach sind Anliegerstraßen.
Die Grundstückseigentümer sollten lt. Sitzungsvorlage an den Kosten der Sanierung ihrer Straße beteiligt werden mit
– 75 % in Anliegerstraßen
– 50 %i n innerörtlichen Durchgangsstraßen und
– 25 % in überörtlichen Straßen
Wir GRÜNEN hielten diese Anlieger-Prozentsätze für viel zu hoch und haben uns deshalb für eine drastische Reduzierung eingesetzt, zuletzt mit einem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 30.3.2009. Nach zähen Diskussionen haben wir schließlich eine leichte Senkung dieser Prozentsätze erreichen können auf:
– 55 % in Anliegerstraßen
– 40 % in innerörtlichen Durchgangsstraßen
– 25 % in überörtlichen Straßen
Die daraufhin verabschiedete und derzeit gültige Straßenbeitragssatzung kann auf der homepage der Stadt Bad Schwalbach nachgelesen werden.
Da uns eine solche Kosten-Beteiligung der Bürger immer noch als ungerecht erscheint, haben wir GRÜNEN am 14.3.2011 einen Antrag gestellt.
Wir GRÜNEN werden uns trotz der Ablehnung unseres Antrages weiterhin dafür einsetzen, die anteiligen Bürgerkosten für die Straßensanierungen gerechter zu verteilen und vor allem sozialverträglich zu gestalten.
Dazu werden wir in der neuen Legislaturperiode ab Mai 2011 weitere Anträge einbringen.